Sozialleistungen und Renten
Menschen können in ganz unterschiedlichen Lebenslagen in finanzielle Not geraten und staatliche Hilfe benötigen. Die Bezirksregierung hat die Aufgabe, durch Bereitstellung von Landes- und Bundesmitteln Unterstützung zu geben.
Sie erstattet den Kommunen ganz oder teilweise zum Beispiel die Kosten für die Unterhaltsvorschüsse an alleinlebende Elternteile und in bestimmten Fällen für die Mittagsmahlzeiten in Schulen, Horten und KITAs für finanziell bedürftige Kinder. Den Behinderten- und Blindenwerkstätten werden die Rentenversicherungsbeiträge für die dort beschäftigten Menschen erstattet und Opfer von rechtsstaatswidrigen Verfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR erhalten monatlich die sogenannte Opferpension und eine einmalige Kapitalentschädigung als Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht.
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