Einsichtnahme von Kriegsluftbildern
Das britische Public Record Office stellte seine Luftbilder des II. Weltkrieges der Bundesrepublik Deutschland zum Zweck der Kampfmittelbeseitigung zur Verfügung. Die Kampfmittelbeseitigung ist im Land NRW allein dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst vorbehalten.
Diese ausschließliche Zweckbestimmung erlaubt es nicht, die beim Kampfmittelbeseitigungsdienst gelagerten Luftbildern, Dritten zur Verfügung zu stellen.
Somit kann weder eine Weitergabe, der Verleih, eine Duplizierung oder auch nur die Einsichtnahme der Luftbilder beim Kampfmittelbeseitigungsdienst gewährt werden. Bitte sehen Sie daher von jeglicher, die Luftbilder betreffenden Kontaktaufnahme ab.
Alle uns vorliegenden Luftbilder können bei der National Collection of Aerial Photography in Edinburgh (Schottland) erworben werden.
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