Berufliche Auslandsaufenthalte: Lernende
Die Geschäftsstelle für EU-Projekte und berufliche Qualifizierung der Bezirksregierung Düsseldorf (GEB) bietet für Auszubildende und Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs im Regierungsbezirk Düsseldorf Mobilitäten (Auslandspraktika) ins europäische Ausland an.
Die Geschäftsstelle für EU-Projekte und berufliche Qualifizierung der Bezirksregierung Düsseldorf (GEB) bietet für Auszubildende und Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs im Regierungsbezirk Düsseldorf Mobilitäten (Auslandspraktika) ins europäische Ausland an.
Die Mobilitäten werden finanziert mit Mitteln des Programms ERASMUS+ der Europäischen Kommission – die Höhe der Stipendien variiert je nach Zielland. In der Regel handelt es sich um mindestens 14-tägige, in der Regel 3-wöchige Betriebspraktika. Als Zielländer kommen folgende Länder in Frage: Norwegen, Dänemark, Luxemburg, Island, Schweden, Irland, Finnland, Liechtenstein, Niederlande, Österreich, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Zypern, Griechenland, Malta, Portugal, Slowenien, Estland, Lettland, Kroatien, Slowakei, Tschechische Republik, Litauen, Türkei, Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien.
Auslandspraktika haben einen Mehrwert für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, da sie ihre berufliche Handlungskompetenz erweitern und zudem der Persönlichkeitsentfaltung dienen. Die Lernenden machen neue Erfahrungen und bringen Know-how und Arbeitsmethoden aus dem Ausland mit. Dadurch haben sie einen Wettbewerbsvorteil und können sich besser in ihrer Branche positionieren, was auch für die Unternehmen ein Zugewinn ist.
Interessierte Schülerinnen und Schüler oder Auszubildende können entweder direkt mit der GEB in Kontakt treten oder sich über die zuständigen Lehrkräfte oder EU-Koordinatoren ihres Berufskollegs über Mobilitäten ins Ausland informieren.
Die GEB koordiniert die formale Abwicklung der Mobilität und organisiert die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Organisation des Praktikumsplatzes selbst und Absprache der Inhalte verbleibt in der Verantwortung der Lernenden bzw. der Berufskollegs.
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