Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte
Als Straßenverkehrsbehörde der Autobahnen im Regierungsbezirk Düsseldorf wird die verantwortliche Autobahn GmbH des Bundes seitens der Bezirksregierung Düsseldorf angehört, um Erlaubnisse in Form von entsprechenden „Zustimmungen“ für die Streckennutzung von Großraum- und Schwertransporte zu erteilen.
Im gesamten Anhörungsverfahren sind darüber hinaus ggf. weitere Behörden, wie die Autobahngesellschaft des Bundes – Niederlassung Westfalen, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Autobahnpolizei und Kreise/kreisfreien Städte zu beteiligen.
Die ursprüngliche Antragsstellung hat grundsätzlich bei der jeweils verantwortlichen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde (EGB), gemäß Fahrstrecke/Firmensitz, zu erfolgen.
Seit Mai 2017 ist die VwV-StVO geändert worden. Hieraus resultiert eine Entlastung der Polizei durch sog. „private Verwaltungshelfer“, welche bei planbaren und regelbaren Streckenabschnitten stellvertretend der Polizei Großraum- und Schwertransporte begleiten darf.
Verwaltungshelfer benötigen eine Schulung durch das entsprechende Fachpersonal der „Autobahn GmbH des Bundes“.
Darüber hinaus werden Verwaltungshelfer streckenbezogen auf die jeweiligen Autobahnabschnitte eingewiesen, welche durch die Autobahnpolizei durchgeführt wird.
Diese Schulungen werden, seitens der „Autobahn GmbH des Bundes“, in regelmäßigen Abschnitten angeboten. Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen sie bitte der Homepage der Autobahn GmbH des Bundes: https://www.autobahn.de/die-autobahn
Die zuständigen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden können Fragen zum Antragsstatus über das Funktionspostfach vemagsbrd.nrw.de (vemags[at]brd[dot]nrw[dot]de) stellen.
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